Apr 13

3D-Modell unseres künftigen VereinsheimsLiebe Mitglieder, liebe Eltern,

unsere Planungen gingen von einem Baubeginn im März 2020 aus.

So war es mit dem ver­trag­lich ge­bun­de­nen Tief­bau­un­ter­neh­men, das die öf­fent­li­che Aus­schrei­bung ge­won­nen hatte, ver­ein­bart. Gern wür­den wir also heute vom Fort­gang der Dinge und viel­leicht so­gar von einer fer­ti­gen Bo­den­platte be­rich­ten.

Den Bau vorbereitend wurden

  • die Bordsteine für die Baustellenausfahrt aus der Sackgasse Petzscher Straße zur Delitzscher Straße abgesenkt (erledigt)
  • Verträge mit den Grundstücksnachbarn wegen der notwendigen Ãœberfahrungen und teilweiser Nutzung geschlossen (erledigt)
  • Sondernutzungen und verkehrsrechtliche Anordnungen für Gehweg und Baustraße beantragt (erledigt)

Während die beantragte Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für die Bordsteinabsenkung pünktlich genehmigt wurde, verzögerte sich die Genehmigung für die Nutzung des Gehwegs immer wieder. Da wegen der Herstellung der Grenzbebauung der halbe Gehweg mit zur Baugrube wird, ist die behördliche Genehmigung für das Aufgraben des Gehwegs zwingend notwendig. Schließlich wurde uns am Donnerstag vor Ostern telefonisch vom Verkehrs- und Tiefbauamt mitgeteilt, dass für unser Grundstück gegenwärtig keine Bautätigkeit genehmigt werden kann.

Da es sich mit der Petzscher Straße 1 um ein Grundstück, dessen Bebauung während des Krieges zerbombt wurde, handelt, ist es theoretisch möglich, dass Weltkriegsbomben gefunden werden. Ein Bombenfund wiederum könne die Evakuierung der Bewohner der umliegenden Gebäuden erfordern und das verstoße gegen das Quarantänegebot.

Im Laufe des März haben wir – im Bauablauf vorgezogen – den aktuellen Grundwasserstand geprüft, eine Wasserprobe für eine Wasseranalyse entnommen, um so Daten für eine bauzeitliche Wasserhaltung zu gewinnen. Bei der unteren Wasserbehörde sowie den Leipziger Werken haben wir proaktiv die bauzeitliche Wasserhaltung beantragt und einen Antrag auf Einleitgenehmigung des Baugrubenwassers in den öffentlichen Kanal gestellt. Ziel ist es, bei dem Baugrubenaushub Stillstandszeiten durch Warten auf eine Genehmigung zu vermeiden.

Gegenwärtig müssen wir die weitere Entwicklung zu Quarantänemaßnahmen abwarten. Durch die allgemein anstehenden politischen Entscheidungen in den nächsten Tagen sind wird optimistisch, dass uns in Kürze die noch fehlende Sondernutzung für den Gehweg sowie die damit verbundene verkehrsrechtliche Anordnung erteilt werden wird.

Wie immer stehen wir Euch für Rückfragen zur Verfügung und werden berichten, sobald sich der weitere Ablauf konkretisiert.


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